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Uhr, Kanzlei Dambacher und Welling

Gebühren

Diese richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Maßgeblich für die Berechnung der Gebühren ist der Wert, um den es sich in der betreffenden Angelegenheit handelt. 

Honorar

Erstkonsultation

Eine anwaltliche Erstberatungsgebühr kostet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 190,00 Euro zuzüglich der Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls noch Kosten für Post- und Telekommunikation. 

Sofern sich nach der Erstberatung ein an den Sachverhalt anknüpfendes Mandat ergibt, werden die Erstberatungsgebühren auf die kompletten Kosten vollständig angerechnet. 

Rechtsschutzversicherung

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kümmern wir uns um die Deckungszusage von Seiten Ihrer Versicherung und rechnen danach direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Sie haben dann lediglich den Eigenanteil, falls mit der Versicherung vereinbart, zu leisten. 

Abrechnung über Beratungshilfeschein oder Prozeßkostenhilfe

Wir rechnen selbstverständlich auch auf Basis eines existierenden Beratungshilfescheins ab oder vertreten Sie, sofern die Voraussetzungen für den Erhalt von Prozesskostenhilfe gegeben sind. 

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