

Honorar
Erstkonsultation
Eine anwaltliche Erstberatungsgebühr kostet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 190,00 Euro zuzüglich der Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls noch Kosten für Post- und Telekommunikation.
Sofern sich nach der Erstberatung ein an den Sachverhalt anknüpfendes Mandat ergibt, werden die Erstberatungsgebühren auf die kompletten Kosten vollständig angerechnet.
Rechtsschutzversicherung
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kümmern wir uns um die Deckungszusage von Seiten Ihrer Versicherung und rechnen danach direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Sie haben dann lediglich den Eigenanteil, falls mit der Versicherung vereinbart, zu leisten.
Abrechnung über Beratungshilfeschein oder Prozeßkostenhilfe
Wir rechnen selbstverständlich auch auf Basis eines existierenden Beratungshilfescheins ab oder vertreten Sie, sofern die Voraussetzungen für den Erhalt von Prozesskostenhilfe gegeben sind.